Vorbemerkung / Hinweise

 

Während die kosmetische Fußpflege sich eher ästhetischen, pflegenden Aspekten verschrieben hat und nur am gesunden Fuß durchgeführt werden darf (sie bedarf keiner Ausbildung oder Eignung und unterliegt auch nicht der Überwachung durch staatliche Behörden), widmet sich die Podologie (= nichtärztliche Heilkunde am Fuß, Gesundheitsfachberuf) der Vorbeugung und Behandlung von medizinischen Fußproblemen. 

 

Das Berufsbild des Podologen ist per Gesetz geschützt. Podologen sind als Heilberufler überwiegend mit Kassenzulassung tätig. Sie dürfen Patienten mit diabetischem Fußsyndrom, Patienten mit rheumatischen Erkrankungen, Fußfehlstellungen und Durchblutungsstörungen behandeln. Das Behandlungsspektrum ist dabei so vielfältig wie die Arten der Fußprobleme.

 

Diese Praxis hat eine Zulassung als Leistungserbringer gem. § 124 SGB V. Die Ausübung unterliegt dem Rahmenvertrag für Podologie und die Abrechnung erfolgt mit der Krankenkasse.

Die Krankenkassen sehen für eine professionelle Therapie von diabetischen und problemhaften Füßen vorrangig Podologen vor, diese bedürfen einer speziellen Ausbildung. Zudem wird die Arbeit der Podologen durch verschärfte Hygienevorschriften bestimmt, insbesondere bei der Aufbereitung der Instrumente und durch hohe Anforderungen an das Fachwissen.

 

All diese Aspekte sind bei der Preisberechnung zu beachten.

Verordnungspatienten und Privatzahler werden gleichbehandelt, es wird keine Abstufung im Arbeitsniveau und in der Zeit gemacht.

 

Die Behandlungsdauer beträgt im Schnitt 40-45 Minuten. Sie umfasst eine podologische Komplexbehandlung. Zum Inhalt der komplexen Behandlung zählen ein Fußbad, die Hornhautabtragung (Schwielen, Fissuren, Rhagaden), die Nagelbearbeitung, das Entfernen von Hühneraugen, die Behandlung von Warzen und eine Beratung diesbezüglich.

Bei einer Behandlungsdauer von über 45 Minuten erlaube ich mir einen Mehraufwand zu berechnen.

Bitte sagen Sie mindestens 24 h vorher Ihren Termin ab. Bei wiederholtem Ausfall durch Nicht- oder verspätete Absage wird eine Ausfallgebühr von 25,00 EUR in Rechnung gestellt.

Wenn möglich, dann bringen Sie für Ihr eigenes Wohlgefühl frische Strümpfe mit (bei mykotischen Nägeln zwingend).

 

Leistungen

 

  • Podologische Komplexbehandlung/ Medizinische Fußbehandlung (sowohl beim Patienten mit Diabethischen Fußsyndrom als auch für Jedermann)
  • Podologische Einzelleistungen
    • Behandlung von Hühneraugen (clavi)
    • Behandlung von Warzen (verrucae)
    • Behandlung von eingewachsenen Nägeln (unguis incarnatus)
    • Unterstützende Maßnahmen bei Nagelpilz (onychomykose)
    • Hornhautbehandlung (callositas), Schwielen und Rhagaden
    • Spangentherapie (3TO-Orthonyxiespange, Podofix Klebespange)
    • Anfertigung von Druck- und Reibungsschutz (Orthosen)
    • Künstlicher Nagelaufbau (Nagelprothetik)
  • Individuelle Beratung
  • Hausbesuche
  • Geschenkgutscheine
  • Verkauf von Pflegeprodukten

 

Vor der Behandlung

 

Bitte achten Sie darauf, aufgetragenen Nagellack sorgfältig zu entfernen.

Die Medizinischen Fräser setzen sich sonst zu und können beschädigt werden, der Aufbereitungsprozess der Instrumente wird somit erschwert.

 

Behandlungspreise

 

Um Ihnen eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten, bin ich dazu angehalten, jährlich meine Behandlungspreise an die laufende Kostenstruktur der Praxis anzupassen.

Hierzu werden Sie in der Praxis entsprechend informeirt.

 

Verordnungspatienten / Privatzahler

 

Die Kosten für die Behandlung bei Patienten mit einer roten Verordnung (HMV 13) trägt die jeweilige Krankenkasse.

Die Kosten für Heilbehandlungen bei allen anderen Patienten/ Personen werden privat getragen.

 

Praxishygiene

 

Ihre Gesundheit liegt mir am Herzen, deshalb wird Hygiene in der Praxis groß geschrieben. Alle Instrumente in der Praxis unterliegen dem Medizinproduktegesetz. Die Aufbereitung des Instrumentariums erfolgt fachgerecht nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Hier ein kurzer Überblick über die nach jeder Behandlung getroffenen Maßnahmen:
 

  • Umfelddesinfektion (alle Bereiche, die mit dem Kunden und den genutzten Instrumenten in Berührung gekommen sind, werden mit einem geeigneten Flächendesinfektionsmittel desinfiziert)
  • Instrumente und Fräser werden nach einer Vorabreinigung 15 Minuten in einem Desinfektionsbad eingelegt
  • Anschließend im Ultraschall nochmals gereinigt und desinfiziert
  • Getrocknet und in einer speziellen Folie eingeschweißt
  • Zum Abschluss werden die Folientüten autoklaviert (sterilisiert, also keimfrei gemacht), dies geschieht mit einem neuesten nach EN (Europäische Norm) 13060 zugelassenen B Klasse Autoklav
  • Die Dokumentation der Instrumentenaufbereitung wird lückenlos erfasst

 

 

Kassenzulassung

 

Ich besitze eine Kassenzulassung nach § 124 SGB V und stehe gerne als Ihr neuer Gesundheitspartner zur Verfügung.

 

Bezahlmöglichkeiten

 

Bar, EC, VISA, Mastercard

 

 

 

 

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